Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der LFL Pharma GmbH

  1. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen LFL Pharma GmbH, im Folgenden „LFL“ genannt, und seinen Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LFL hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  1. Vertragsabschluss
3.1. Angebote der LFL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 3.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch LFL oder durch Lieferung der Ware zustande. 3.3. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LFL.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die in den Angeboten des Verkäufers genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  1. Lieferbedingungen
5.1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von LFL schriftlich bestätigt wurden. 5.2. Generell verpflichtet sich LFL die Lieferung so schnell wie möglich an den Logistiker zu übergeben – bindet sich aber nicht an eine feste Lieferfrist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 5.3. LFL liefert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – Bestimmungsort des Kunden – ab einer Bestellung von EUR 150 (netto) innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Bei einer Bestellung unter EUR 150 (netto) berechnet LFL pauschal EUR 10 pro Bestellung. 5.4. Mit der Übergabe der Ware an den Logistiker geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. 5.5. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die LFL nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde wird in solchen Fällen unverzüglich informiert. 5.6. Die Lieferpflicht von LFL ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist.
  1. Produktqualität und Haftung
6.1. LFL gewährleistet, dass die gelieferten Produkte den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Guten Vertriebspraxis (GDP), entsprechen. 6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese der LFL innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. 6.3. LFL darf gelieferte Produkte, die ohne ihr vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, an den Kunden zurücksenden und ist nicht verpflichtet, für ihre Aufbewahrung zu sorgen. 6.3. LFL haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet LFL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  1. Reklamationen und Rückgabe
7.1. Reklamationen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer sowie einer Beschreibung des Mangels einzureichen. 7.2. Die Rücknahme von Arzneimitteln ist nicht möglich, es handelt sich um eine berechtigte Reklamation.
  1. Datenschutz
8.1. LFL verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 8.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der LFL enthalten.
  1. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  1. Regulatorische Anforderungen
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit den gelieferten Produkten einzuhalten. 10.2. Der Kunde ist verpflichtet, LFL unverzüglich bei Änderungen seiner behördlichen Genehmigungen zu informieren.
  1. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln. LFL ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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